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ALLGEMEINE PLATZORDNUNG

RESERVIERUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

  1. Ihre Reservierung wird erst dann verbindlich, wenn Sie die von uns festgelegte Anzahlung geleistet und eine schriftliche Bestätigung erhalten haben.
  2. Eine Reservierung darf nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Sollten Sie Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten, so behalten wir uns vor, den von Ihnen reservierten Stellplatz, Bungalow o.Ä. nach zwei Tagen weiterzuvermieten. Jeder Stellplatz muss von mindestens zwei Erwachsenen belegt werden.
  3. Eine Buchung sieht immer einen Betrag von Euro 20,– für die Buchungsspesen vor, welcher bei der Abrechnung des Aufenthaltes vor Ort verrechnet wird.
  4. Die Stornierung der Buchung muss schriftlich mit Angabe der persönlichen Daten sowie Reservierungsnummer an die E-Mail Adresse info@campingrubicone.com. Telefonische Absagen werden nicht berücksichtigt. Erfolgt die Stornierung mindestens 30 Tage vor dem angegebenen Anreisetag, werden von der geleisteten Anzahlung eine Bearbeitungsgebühr sowie Bankspesen in Höhe von Euro 80,– für die festen Unterkünfte (Bungalows, Mobilheime, Appartements) einbehalten und Euro 50,– für die Stellplätze. Erfolgt eine Stornierung nach der Frist von 30 Tagen vor Anreisedatum besteht kein Recht auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.
    Erfolgt die Stornierung mindestens 30 Tage vor dem angegebenen Anreisetag besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines Gutscheins über den gesamten Betrag der geleisteten Anzahlung. In diesem Fall werden keine Bearbeitungsgebühr sowie Bankspesen in Höhe von Euro 80,– für die festen Unterkünfte und Euro 50,– für die Stellplätze verrechnet. Der Gutschein ist für das gesamte laufende und auch für das darauffolgende Jahr gültig (Nach dieser Frist ist die Anzahlung nicht mehr erstattbar) und kann an andere Personen weitergereicht werden (Verwandte, Freunde usw.). Bei einer neuen Reservierung mit dem Gutschein entfallen die Reservierungskosten von Euro 20,00.
  5. Sollten Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen, sind Sie unabhängig vom Abreisegrund zur Zahlung des gesamten Reservierungszeitraums (Stellplatz zzgl. Personen, Bungalow o.Ä.) verpflichtet. Wir behalten uns zudem vor, die leerstehende Unterkunft weiterzuvermieten.

ANKUNFT / CHECK-IN

  1. Jede Person ist vor Betreten der Anlage dazu verpflichtet, sich zu registrieren. Bei Ankunft muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt und das Anmeldeformular ausgefüllt werden.
  2. Nach der Anmeldung erhalten Sie ein persönliches Erkennungsarmband, das während des gesamten Aufenthalts zu tragen ist und nicht an andere weitergegeben werden darf. Dies gestattet dem Personal, unsere Gäste auf Anhieb zu erkennen und Unbefugte am Betreten der Anlage zu hindern. Das Armband muss beim Verlassen des Campingplatzes zurückgegeben werden, andernfalls werden 20,00 Euro in Rechnung gestellt.
  3. Minderjährige dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person betreten. Diese haftet für eventuelle Sach- oder Personenschäden durch den/die Minderjährige/n auf der Anlage. Zudem hat sie dafür Sorge zu tragen, dass das Verhalten des/der Minderjährigen andere Gäste weder stört noch deren Sicherheit gefährdet.
  4. Die Unterkunft (Stellplatz, Bungalow o.Ä.) wird Ihnen von uns zugewiesen. Es ist untersagt, diese eigenständig, ohne unsere vorherige Zustimmung zu wechseln oder mit anderen zu tauschen.

ABREISE / CHECK-OUT

  1. Am Abreisetag müssen Stellplätze bis 12.00 Uhr, Bungalows, Mobile Homes, Ferienwohnungen und Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt werden. Gästen, die die vorgeschriebene Abreisezeit nicht einhalten, wird ein weiterer Tag in Rechnung gestellt.
  2. Die Rechnung für den Aufenthalt können Sie am Tag der Abreise oder am Vortag zwischen 8.30 und 12.30 Uhr bzw. zwischen 16.00 und 19.00 Uhr im Check-out-Büro nebenan begleichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, sämtliche Armbänder sowie das Strandschloss abzugeben.

TAGESBESUCHER

  1. Wir behalten uns vor, Besuchern tagsüber Zutritt zur Anlage zu gewähren, sofern diese Gäste bereits registrierter Personen sind. Nach Abgabe eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses dürfen die Besucher die Anlage ausschließlich zu Fuß und nur während der gestatteten Zeiten, bis maximal 20.00 Uhr, betreten. Für Besuche unter einer Stunde sind, sofern aus organisatorischer Sicht vertretbar, keine Gebühren zu entrichten. Besuche über einer Stunde müssen von uns genehmigt und die Gebühr vor Betreten der Anlage gezahlt werden (s. Preisliste). Der Besucher erhält eine Quittung und/ oder ein Erkennungsarmband. Unbegleiteten Minderjährigen ist das Betreten der Anlage in jedem Fall untersagt. Registrierte Personen sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Besucher angemeldet sind, und haften für deren Verhalten auf der Anlage.
  2. Personen, die ohne unsere Genehmigung die Anlage betreten, werden gemäß Artikel 614 des italienischen Strafgesetzbuches (Codice Penale) wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.
  3. Besucher müssen ihr Fahrzeug außerhalb der Anlage parken, es sei denn sie haben eine ausdrückliche Genehmigung von uns erhalten und die Gebühren für ein zusätzliches Fahrzeug entrichtet.

FAHRZEUGE IM INNEREN DER ANLAGE

  1. Aus Sicherheitsgründen gilt für Fahrzeuge auf der Anlage eine Maximalgeschwindigkeit von 5 km/h. Während der Nachtruhe von 24.00 bis 7.00 Uhr ist es untersagt, die Anlage mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren, zu verlassen oder diese im Inneren zu verwenden.
  2. Fahrzeuge müssen vollständig auf dem eigenen Stellplatz oder auf dem Parkplatz beim Schwimmbad geparkt werden. Leere Stellplätze sowie andere Bereiche, die nicht für das Parken vorgesehen sind, dürfen in keinem Fall mit Fahrzeugen belegt werden.

MITTAGS- UND NACHTRUHE

  1. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie laute und störende Aktivitäten, die Verwendung von Geräten usw. Zu den Ruhezeiten zwischen 14.00 und 15.30 Uhr sowie zwischen 24.00 und 7.00 Uhr ist besondere Rücksichtnahme angezeigt und somit auch das Auf- oder Abbauen von Zelten u.Ä. sowie lautes Musikhören oder Fernsehen, Geschirrspülen, Wäschewaschen usw. zu unterlassen. Schreien und lautes Spielen wird ebenso wenig geduldet.

TIERE

  1. Auf der Anlage sowie in den Ferienwohnungen sind Tiere jedweder Art untersagt.

UMWELTSCHUTZ

  1. Sie sind dazu angehalten, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und die für die Mülltrennung vorgesehenen Behälter (Kompost, Papier, Kunststoff, Glas, Altöl, Altbatterien usw.) zu verwenden. Gullys dürfen nicht zur Abfallentsorgung verwendet werden.
  2. Gemäß den neuen Regelungen zu Umweltschutz und Sicherheit ist das Grillen nur noch in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
  3. Das Geschirrspülen und Wäschewaschen ist ausschließlich in den gekennzeichneten Bereichen gestattet.
  4. Chemie-WCs müssen in den dafür vorgesehenen Anlagen geleert werden. Auch für das Entleeren von Wohnmobil-Abwasser stehen eigens dafür eingerichtete Bereiche zur Verfügung. Diese sind auf dem Lageplan gekennzeichnet.
  5. Es ist strengstens verboten, das Abwasser aus Wohnwägen oder andere Flüssigkeiten auf dem Gelände oder in die Straßengullys zu entleeren, die einzig und allein dem Auffangen von Regenwasser dienen.
  6. Es ist untersagt, Löcher zu graben, offenes Feuer zu entzünden, Nägel in die Bäume zu schlagen und die Blumen, Pflanzen, Einrichtungen, Geräte usw. der Anlage in irgendeiner Weise zu beschädigen. Bei Verstoß wird ein Schadenersatz fällig. Zudem behalten wir uns vor, Personen, die Vandalismus begehen oder andere belästigen, einen Platzverweis zu erteilen.

HAFTUNG

  1. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Wertsachen, die nicht in unseren Schließfächern aufbewahrt wurden. Ebenso von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die durch Unwetter, Hagel, umfallende Bäume oder herabfallende Äste, Krankheiten (einschließl. Pflanzenkrankheiten), Epidemien oder Brände verursacht werden.

PLATZVERWEIS

  1. Wir behalten uns das unanfechtbare Recht vor, Personen mit sofortiger Wirkung von der Anlage zu verweisen, die gegen die Platzordnung verstoßen oder aber auf andere Weise die Ruhe auf der Anlage stören und somit das friedliche Zusammenleben beeinträchtigen und dem Interesse der Anlage schaden.